Visaregelung für die Einreise nach Serbien
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.mfa.gov.rs/en/consular-affairs/entry-serbia/visa-regime
Auf ihrer Sitzung vom 30. Oktober 2014 verabschiedete die Regierung der Republik Serbien den Beschluss über die visumfreie Einreise in die Republik Serbien für Inhaber ausländischer Pässe, die über ein gültiges Visum für Schengen, das Vereinigte Königreich und andere Mitgliedstaaten oder ein Visum der Vereinigten Staaten verfügen Staaten von Amerika und für Inhaber ausländischer Pässe mit einer Aufenthaltserlaubnis in den Ländern des Schengen-Raums, der EU oder den Vereinigten Staaten von Amerika, die im „Amtsblatt der RS“, Nr. 119 vom 31. Oktober 2014, veröffentlicht wurde und die tritt am 8. November 2014 in Kraft.
Bitte beachten Sie, dass für Inhaber von Notfallreisedokumenten und Reisedokumenten für Flüchtlinge und Ausländer aller Länder ein Visum erforderlich ist. Staatsangehörige von UN-Mitgliedstaaten, mit denen die Republik Serbien keine diplomatischen Beziehungen unterhält, benötigen für die Einreise in das Land ein Visum.
Durch diesen Beschluss dürfen die oben genannten Kategorien ausländischer Staatsangehöriger ohne vorherige Beantragung eines Visums in die Republik Serbien einreisen, durchreisen oder sich dort bis zu 90 Tage während eines Zeitraums von sechs Monaten aufhalten, jedoch nicht länger als bis zum Ablaufdatum der genannten Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen.
Für ausländische Staatsangehörige besteht die Möglichkeit, mit zwei Reisepässen in die Republik Serbien einzureisen, z.B. abgelaufener nationaler Reisepass mit gültigem Visum oder Aufenthaltstitel und gültiger nationaler Reisepass ohne gültiges Visum oder Aufenthaltstitel.
Ausländische Staatsangehörige, die über eine Aufenthaltserlaubnis in Form einer separaten Karte verfügen (kein Aufkleber auf ihrem Reisepass), müssen bei der Einreise in die Republik Serbien ihren gültigen Reisepass vorlegen.
Einzahlung der Visagebühr
Seit dem 01.02.2021 akzeptiert die Botschaft der Republik Serbien keine Barzahlungen mehr. Die Entrichtung der Konsulargebühren muss entweder:
▪ per EC-Karte (bei persönlicher Abgabe)
▪ oder per Überweisung bzw. Einzahlung auf folgendes Konto der Botschaft erfolgen:
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SERBIEN IN BERLIN
Deutsche Bank AG Berlin, 1262260 00
IBAN: DE78 1007 0000 0126 2260 02
BIC/SWIFT: DEUTDEBBXXX
Wert: EUR
Verwendungszweck: Als Verwendungszweck ist der Name der Person oder Firma einzutragen, auf die der Vorgang läuft, damit die Buchung zugeordnet und der Vorgang bearbeitet werden kann. (Dies ist insbesondere in den Fällen wichtig, in denen der Antragsteller nicht der Kontoinhaber ist.)
WICHTIG:
Der gezahlte Betrag muss exakt der Höhe der zu entrichtenden Konsulargebühren entsprechen.
Bei mehreren Konsularvorgängen sind die Gebühren für jeden Vorgang einzeln zu überweisen.
Als Nachweis für die Zahlung der Gebühren gelten der Einzahlungsbeleg, der Durchschlag des Überweisungsträgers oder der Online-Banking-Beleg.
Die Bearbeitung des Antrags bzw. Die Dokumente erfolgen erst, nachdem der Betrag tatsächlich auf dem Konto der Botschaft verbucht wurde.